pro grün 1990-1999

1. Info

Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftspflege hatte zur Diskussion geladen.

Baudezernent Florian Mausbach: „Hinter dem Konflikt Stadtentwicklung und Landschaftsschutz verbirgt sich eine Existenzfrage – die Frage nach dem Erhalt unserer natürlichen und wirtschaftlichen Lebensgrundlagen. Die Entwicklung der Industriegesellschaft ist verbunden mit dem Raubbau an menschlichen und natürlichen Ressourcen.“ Rhode-Jüchtern, Vorsitzender Landschaftsbeirat: „Wenn jemand nach möglichen Verzichten bei den künftigen Weichenstellungen fragt, sollte man ihn positiv anhören. „Wir können die Menschen nicht zwingen, wie Mönche zu leben“ – ein solcher Satz verachtet die Suche nach sanfteren Planungen als ‚Jeremiade‘. Wichtigster Grund für den Gegensatz ist der Aufbau von Popanzen und falschen Alternativen.“

2. Interpretation

„Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftspflege“ – das war eine weitere hochkarätige Adresse für die Verständigung, im Grundsatz und in der Praxis. Man traf aufeinander, statt aneinander vorbei zu streiten. Aber es waren nicht nur fachliche Formeln, sondern auch die persönlichen Eigenarten, der Habitus der Kontrahenten. Im Ergebnis stand die bittere Erkenntnis, dass man nicht miteinander ins Gespräch kommt.

Ein Streitpunkt war z.B. ein Gewerbegebiet an der Duisburger Straße, das seit Jahrzehnten unbebaut zu einem stattlichen Hochwald herangewachsen war. Die Bundesbahn hatte nun angeblich ein Auge darauf geworfen („Bahnfrachtzentrum“). Der Baudezernent war froh über diese neu entdeckte Flächenreserve und Investition, der Pro-Grün-Vorsitzende wollte für eine gewerbliche Nutzung den Hochwald neu bewerten. „Sie sind doch sonst immer für die Bahn“, war die eine Unterstellung des Dezernenten – nur war das überhaupt nicht das Problem. Strukturelles Problem ist der Umgang mit überalterten Bebauungsplänen, die sich jahrzehntelang durch den hundertfach geänderten Flächennutzungsplan schleppen.

Übrigens: Das Gewerbegebiet ist nach weiteren 30 Jahren auch heute noch ein Hochwald.


Kontext: Flächennutzungspläne sind behördenverbindlich, Bebauungspläne sind verbindlich für jedermann. Eine zeitliche Frist für die Nutzung des Baurechts (z.B. ein Baugebot) gibt es nicht. Oftmals haben sich die räumlichen Situationen stark oder völlig geändert. Der Plan müsste also ausdrücklich und formell geändert werden. Dabei wäre Rücksicht zu nehmen auf die Umstände, weshalb die Änderung oftmals unterbleibt. Bis zum Konflikt: Baurecht versus Realitäten.

Subtext: Ein Gewerbegebiet ist womöglich ein Hochwald (geworden), rechtlich gesehen eine neue Realität. 

 1. Info

Das alte CVJM-Haus im Bielefelder Westen sollte abgerissen werden. Die Kirchengemeinde als Eigentümerin hatte ein neues Gemeindehaus gebaut und wollte zu dessen Finanzierung das alte Haus an einen Investor verkaufen.

Das alte Gebäude wurde 1913 erbaut, ist denkmalgeschützt, städtebaulich eine Kostbarkeit, absolut verkehrsberuhigt, ein kultureller hot spot. Pro Grün hat hier federführend gekämpft und ein – auch finanzielles – Konzept mit einem späteren Käufer (Architekturprofessor) erarbeitet. Es war ein harter und langer Kampf.

Seit 1993 wird das Haus auch genutzt vom „Alarmtheater“, einem freien Theater. In zwei Sälen und unter der 12m hohen Kuppel ist alles möglich. Ein Raum der Möglichkeiten: Freies Theater, Stadtteilzentrum, soziale und politische Begegnung.

(https://kulturamt-bielefeld.de/kultur-service/raeumlichkeiten)

Die Visionen:

   „Wir verstehen Theaterarbeit als integrierendes Element von Ressourcen aller teilnehmenden Menschen und als Chance für AkteurInnen und Publikum in der ästhetischen Bildung.
   Wir verbinden soziale Aktivität und künstlerischen Ausdruck.
   Wir suchen Strukturen und ein Gesamtkonzept, die akut eingreifen und nachhaltig wirken.
   Wir nehmen unsere gesellschaftliche Verantwortung, nicht nur als Kultur- sondern auch als Bildungs- und Begegnungsstätte bewusst wahr.
   Wir untersuchen die Wirklichkeit und fragen, woher wir kommen, in was für einer Welt wir leben und welche Visionen wir haben.“

Stichwort „Visionen“: Welche Visionen hätte man mit dem Abriss des Gebäudes noch haben können? Welche andere Wirklichkeit hätte hier denn – außer einer Investorenplanung – entstehen können?

2. Interpretation

„Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. – Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen“ (Art 14 Grundgesetz). Wenn z.B. ein Eigentümer ein wertvolles Gebäude abreißen will, muss er aushalten, dass zuvor nach dem Wohl der Allgemeinheit gefragt wird. Ein privates Gebäude kann zugleich ein kulturelles Erbe sein.

Im konkreten Fall: Eine Kirchengemeinde hatte ein neues Gemeindehaus gebaut und wollte nun das alte Gebäude verkaufen und abreißen. Pro Grün (und andere Akteure) berief sich auf das Allgemeinwohl und löste eine heftige Debatte aus. Parallel dazu versuchte der Verein, ein Nachnutzungskonzept zu entwickeln. Dank der Expertise des Vorsitzenden (Steuerberater) und durch die Einmischung (über den Gemeinwohl- Artikel im Grundgesetz) wurde eine gute Lösung gefunden.


Kontext: Eine Rettung hat immer zwei Probleme: erstens die Rettung selbst, ohne Regeln und ohne Werkzeug, und zweitens die Nachnutzung. Die Rettung ist also immer zweimal schwer.

Subtext: Der zweite Teil von GG Art. 14 wird oft vergessen. 

(unter dem Titel „Ostwestfalenzentrum – Eine Jahrhundertchance zur Jahrtausendwende“).

1. Info

Der Rat der Stadt hatte einstimmig den Auftrag für eine Machbarkeitsstudie an die Zukunftswerkstatt beschlossen (Sitzung 22.6.1995). Unzahl von Sitzungen und Treffen/ Debatten/ Präsentationen. z.B. Klausurtagung 14.2.1996, Großes Hearing am 11.12.1996. 19.11.1996 „Neues Bahnhofsviertel – Spielball der Interessen“.

Auf dem ehemaligen Gelände der Firma Droop & Rein und des Bahnfrachtzentrums stand ein großes Areal für eine neue Nutzung zur Disposition. Die Zukunftswerkstatt, eine Ausgründung des Vereins Pro Grün und ein Zusammenschluss von Bielefelder BürgerInnen aus unterschiedlichen Rollen und Fachbereichen, entwickelte eine städtebauliche Planung für das Gelände. Das Ostwestfalenzentrum hatte drei Schwerpunkte: das Bahnhofsdach als Scharnier zwischen der Innenstadt und dem neuen Viertel hinter dem Bahnhof, das City-Quartier und die „City-Alm“ (Fußballstadion).

Der Beigeordnete für Planungs- und Bauwesen Florian Mausbach hatte am 24.3.1994 der Zukunftswerkstatt zuvor brieflich mitgeteilt, dass er „keine Möglichkeit sehe, diese Visionen zu verwirklichen“. „Es gibt in Bielefeld noch eine Fülle besser geeigneter Grundstücke für die Entwicklung tertiärer Nutzungen. Solche Überlegungen werden wirtschaftlich erst in Metropolen mit sehr hohen Grundstückspreisen“. (Brief liegt vor.)

Die Zukunftswerkstatt (Zuk) hatte am 8.11.1995 das „365 Mio-Mark-Konzept“ an den Rat übergeben: „Chance für stadtbürgerlichen Konsens“. Nach langem Hin & Her und Hick & Hack empfahl die Zuk allerdings nach einem Jahr den Abschied von der Vision: „Lasst es sein!“. Es hatten sich zu viele (Geld-)Daumen bewegt (NW 17.11.1996). Drei Jahre später forderte ein Investor sogar Schadenersatz: „Wolff kündigt der Stadt eine Millionenklage an“ (WB 10.12.1998). Kurz zuvor war das Multiplex-Kino (Cinemaxx, in der späteren Nachbarschaft des Cinestar) eröffnet worden und der Grundstein für das Ishara-Bad gelegt worden. Gesamtinvestitionen: über 200 Mio DM (WEGE 1/99)

2. Interpretation

Pro Grün (und die ausgegründete Zukunftswerkstatt Bielefeld e.V.) hatte der Stadt das Angebot gemacht, ein Konzept für die Brachfläche hinter dem Hauptbahnhof zu entwickeln. Es liegt ein Schreiben des damaligen Baudezernenten vor, dass er sich dem Vorschlag nicht anschließen wolle, weil er andere Ideen habe (z.B. den Kesselbrink).

Das Vertrauen in die Kompetenz des Vereins war aber inzwischen so weit gediehen, dass der Rat der Stadt einstimmig einen Auftrag für eine Machbarkeitsstudie erteilte. Es wurde eine wilde Geschichte, weil sich alsbald überall der Daumen diverser Interessenten bewegte, es waren dreistellige Millionenbeträge im Gespräch. Zugleich wurde der Fall zu einem Lehrstück der dritten Art. Das „Neue Bahnhofsviertel“ mit dem Cinemaxx-Kino, dem Ishara-Bad und dem sog. Boulevard existiert und funktioniert, ist aber zugleich nicht frei von Kritik und hat weitreichende Folgen für die Innenstadt (z.B. die Beruhigung des Klosterplatzes bis zur Friedhofsruhe).


Kontext: Der Verein Pro Grün und seine Ausgründungen haben inzwischen ein erhebliches Zutrauen in die Fachkompetenz gewonnen, so dass bislang ungelöste Probleme lösbar erscheinen, in einem „befreiten Denken“ außerhalb der Routinen von Politik und Verwaltung (vgl. z.B. Umbau der Stapenhorststraße). Die Vorschläge enden aber oft dann, wenn sich der (Geld)Daumen bewegt. Da ist die Hemmungslosigkeit oft unbegrenzt.

Subtext: Ungelöstes lösbar machen. Bürger können dafür eine Ressource sein. 

1. Info

Pro Grün und die Bielefelder Umweltverbände, unterstützt von den Theater- und Konzertfreunden und dem Bielefelder Kunstverein, laden ein zu einer „Tafel am Viadukt“ am Sonntag, 31. August 1997. Es sollte gefeiert werden, dass die Johannisbachaue realistisch nicht mehr von einem „Untersee“ und diversen rentierlichen Freizeitnutzungen bedroht werde. Allerdings kam eine Initiative Pro Untersee im Jahre 2023 wieder in die Schlagzeilen. Der neue Regionalplan (Stand 2024) hatte die Ausweisung als Naturschutzgebiet nicht aufgenommen, weil zwei Bielefelder Abgeordnete sich im Regionalrat entgegen den gültigen Ratsbeschlüssen quer gestellt hatten.

Zu früh gefeiert?

2. Interpretation

Pro Grün wollte feiern, dass die Johannisbachaue dem Naturschutz gewidmet werden sollte. Ein See ist schon lange nicht mehr in Sicht, aus allen guten Gründen. Das gesamte Areal wurde mit Fackeln in die Landschaft projiziert. Unter dem Viadukt wurde Livemusik aufgeführt, eine wundervolle lange Tafel machte auf kurze Zeit die Landschaft zur Bühne. Mehrere Vereine machten mit. Der Pächter war vorab informiert und einverstanden. Der kreative Kniff: Die Landschaft war schon da, sie wurde für zwei Stunden verzaubert und lebt weiter in der Erinnerung. Einen schädlichen Eingriff gab es nicht, eine Genehmigung war nicht erforderlich bzw. wurde nicht weiter beantragt; es war am Ende alles wieder perfekt aufgeräumt. (Eine ähnliche Erfahrung gab es später 2015 z.B. mit der „Blauen Stunde“.)


Kontext: Das große Konfliktszenario um die Johannisbachaue wurde durch ein anderes Register „angenehm“ und „schön“ gemacht, scheinbar aus dem Stand. Kreativität, Kunst und Kultur standen im Fokus.

Subtext: Natur und Umwelt, Kultur und Gesellschaft werden mit verschiedenen Mitteln verbunden. Es ist ein Kampf, aber die Ziele sind unübersehbar konstruktiv.

1. Info

Pro Grün ist als Naturschutzverband im Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde vertreten, sein Vorsitzender ist auch Vorsitzender im Verein Pro Grün. Im fraglichen Fall geht es darum, dass im Flächennutzungsplan eine Fläche an der Duisburger Straße als Gewerbegebiet notiert und damit behördenverbindlich ist. Materiell gesehen ist diese (ungenutzte) Fläche aber im Lauf von Jahrzehnten zu einem Hochwald herangewachsen, deshalb müsste der FNP dem Grunde nach überarbeitet werden (die Deutsche Bahn hatte Interesse angemeldet). Dafür bedarf es aber eines Beschlusses des Rates. Dachte der Beirat und dachte auch sein Vorsitzender.

Der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat mit Beschluß vom 2. September 1997 (Az.: 15 A 2770/94) entschieden, daß der bei der Stadt Bielefeld als untere Landschaftsbehörde gebildete Beirat nicht beteiligt zu werden brauchte, als der damalige Oberstadtdirektor der Stadt Bielefeld für die Ratssitzung vom 24. Juni 1993 eine Beschlußvorlage fertigte, nach der die Entscheidung der Deutschen Bahn, in Bielefeld im Bereich der Duisburger Straße ein neues Frachtzentrum zu bauen, ausdrücklich begrüßt werde.*

*Das OVG hat damit im Ergebnis das mit der Berufung des Landschaftsbeirats angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 11. Mai 1994 bestätigt.

Zur Begründung hat es ausgeführt: Der ehemalige Oberstadtdirektor der Stadt Bielefeld sei nicht verpflichtet gewesen, den Landschaftsbeirat zu beteiligen. Nach dem Landschaftsgesetz seien Landschaftsbeiräte vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Behörde zu hören, bei der sie eingerichtet sind. Die Beschlußvorlage des Oberstadtdirektors sei keine Entscheidung, sondern lediglich ein Beschlußvorschlag gewesen.“

Das sind also die feinen Unterschiede: Eine Beschlussvorlage des Oberstadtdirektors ist keine Entscheidung, sondern nur ein Beschlussvorschlag. Insoweit ist hier auch gar kein Beschluss zu erwarten, sondern nur eine „Begrüßung“ Oder: Vor Gericht und auf hoher See ist man immer in Gottes Hand.

Übrigens: Das/ ein Bahnfrachtzentrum ist hier - Begrüßung hin oder her - bis heute nicht gebaut worden. Eine Entscheidung der DB gab es nicht oder sie endete in der Schublade

2. Interpretation

Der Landschaftsbeirat (heute Naturschutzbeirat) ist bei allen raumwirksamen Eingriffen im Außenbereich und Entscheidungen des Umweltamtes zu hören. Er ist außerdem zu aktiven Initiativen berechtigt. Er ist angehalten, die Interessen von „Nutzern“ und „Schützern“ autonom abzuwägen und zu Empfehlungen und Entscheidungen zu kommen. Er hat aber eine Schwäche: Seine Reichweite endet bei der Behörde, bei der er eingerichtet ist. Wenn nun eine politische Entscheidung getroffen werden soll, ist diese Behörde zwar zu hören, aber am Ende wird zwischen allen Belangen abgewogen und dem Rat eine „abgestimmte Verwaltungsmeinung“ vorgelegt. Damit ist die Meinung des Beirats bereits vor der Beschlussvorlage der Verwaltung potenziell verschwunden. Eine noch weitergehende Interpretation liefert das Oberverwaltungsgericht: Es gebe überhaupt keinen Beschluss in der Verwaltung und zu seiner Abwägung, sondern das sei ja nur ein „Vorschlag“.

Henne und/oder Ei? Austricksen des Beirates? Jedenfalls verwirrend und frustrierend. Warum machen wir das eigentlich? Eigentlich könnte der Beirat damit zurücktreten. Aber es gibt doch immer mal wieder die Frage aus der Politik: „Und was sagt der Beitrat dazu?“ Und der Oberbürgermeister schreibt am 12. Januar 2000 an den scheidenden Beiratsvorsitzenden: „Ich bin mir sicher, dass der Erfolg von pro grün und des Landschaftsbeirates im Eintreten für die Belange von Natur und Umwelt zu einem großen Teil Ihrer Person und in ihrer Beständigkeit zu verdanken sind“. Das wiederum ist eine andere, nämlich politische Ebene, auf der Politik gemacht wird, im Alltag jedenfalls nicht ein Oberverwaltungsgericht (vgl. aber gleichwohl den Fall 1982 „Rütlistraße“).


Kontext: Das Verwaltungsgericht urteilt zwar über konkrete Fälle, aber nur zu den formellen Aspekten. Die materielle Seite wird aber dabei automatisch und verbindlich mit betroffen

Subtext: Materiell nein, formell ja: Bis hin zur Haarspalterei, denkt sich der Laie.